Inhaltsverzeichnis
- Wie bereite ich das Arztgespräch über medizinisches Cannabis vor?
- Checkliste: Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
- Warum die Medikamentenliste besonders wichtig ist
- Welche Fragen zur Behandlung sollten Sie stellen?
- Was das BfArM für das Gespräch nennt
- Welche Fragen zu Alltag, Straßenverkehr und Reisen gehören dazu?
- Weiterführende Informationen zu Straßenverkehr und Reisen
- Welche Fragen zu Kosten und Rezept sollten Sie klären?
- Wer bei Kostenfragen zuständig ist
- Was sollten Sie nach dem Gespräch festhalten?
- Wenn keine Verordnung infrage kommt
- Wie führen Sie das Gespräch konstruktiv?
- Welche Fragen zu Präparat und Sorte können sinnvoll sein?
- Vorlage zum Ausfüllen vor dem Termin
- Welche Fragen können Sie in der Apotheke stellen?
- Was sollten Sie im Notfall oder bei Beschwerden tun?
- Häufige Fragen
- Quellen und Dokumente

Das Wichtigste in Kürze
- Mitbringen: Befunde, Arztbriefe, vollständige Medikamentenliste, Übersicht bisheriger Therapien, Versichertenkarte.
- Fragen klären: Kommt eine Verordnung infrage, welche Darreichungsform, welche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, Straßenverkehr, Kosten.
- Absprachen festhalten: Dosierungsanweisung, Kontrolltermine, Ansprechpartner bei Beschwerden.
- Es gibt keinen Anspruch auf ein Rezept, die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.
Wie bereite ich das Arztgespräch über medizinisches Cannabis vor?
Das BfArM verweist Patientinnen und Patienten bei allen therapeutischen Fragen an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt: Sie oder er informiert über Dosierungsanleitung, geeignete Darreichungsformen und Anwendungsart und klärt, ob die Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Eine strukturierte Vorbereitung hilft, in der knappen Sprechzeit die wichtigen Punkte zu besprechen. Drucken Sie diese Seite aus und haken Sie die Punkte ab. Hintergrund zum Ablauf finden Sie auf der Seite Das ärztliche Gespräch.
Checkliste: Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
- Befunde, Arztbriefe und Entlassberichte zur Erkrankung
- Eine vollständige Liste aller Medikamente mit Wirkstoff, Dosis und Einnahmezeit, auch frei verkäufliche Mittel, pflanzliche Präparate wie Johanniskraut, CBD-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel
- Eine Übersicht bisheriger Therapien und wie sie gewirkt oder sich verträglich gezeigt haben
- Angaben zu Vorerkrankungen, Allergien und früherem oder aktuellem Konsum von Alkohol, Nikotin und Cannabis
- Ein kurzes Beschwerdetagebuch der letzten Wochen (siehe Patienten-Tipps)
- Versichertenkarte, bei Privatversicherung Angaben zum Tarif und gegebenenfalls frühere Kostenzusagen oder Ablehnungen
Warum die Medikamentenliste besonders wichtig ist
Die vollständige Medikamentenliste ist wichtiger, als sie zunächst scheint: Nach einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung (08.12.2025) können Arzneimittel wie Carbamazepin, Johanniskraut oder Clarithromycin die Spiegel von Cannabinoiden erheblich verändern, und dämpfende Mittel wie Alkohol, Benzodiazepine oder Opioide können additive Effekte haben.
Welche Fragen zur Behandlung sollten Sie stellen?
- Kommt in meinem Fall eine Verordnung infrage, und warum oder warum nicht? Welche Alternativen gibt es?
- Welches Präparat und welche Darreichungsform wäre aus Ihrer Sicht möglich, und wie wird es angewendet?
- Wie lautet die Dosierungsanleitung, und erhalte ich sie schriftlich auf dem Rezept?
- Welche Nebenwirkungen sind bei mir zu erwarten, und was tue ich, wenn sie auftreten?
- Gibt es Wechselwirkungen mit meinen übrigen Medikamenten oder mit Alkohol?
- Gibt es Gründe, die in meinem Fall gegen eine Behandlung sprechen, etwa Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft?
- Wie lange soll eine Therapie zunächst dauern, und woran messen wir, ob sie hilft?
- Wie und wann wird der Verlauf kontrolliert, und wer ist bei Beschwerden zwischen den Terminen erreichbar?
Was das BfArM für das Gespräch nennt
Das BfArM nennt als Themen für die ärztliche Beratung ausdrücklich Dosierung, Darreichungsform, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie Kontraindikationen. Vom Rauchen von Cannabis rät es ab, weil beim Verbrennen Giftstoffe entstehen.
Welche Fragen zu Alltag, Straßenverkehr und Reisen gehören dazu?
- Darf ich während der Therapie Auto fahren, und ab wann? Das BfArM rät zu Beginn der Therapie und in der Findungsphase der Dosierung von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ab.
- Kann ich mir die Dosierungsanweisung so ausstellen lassen, dass sie eindeutig ist? Für die Medikamentenklausel in § 24a Abs. 4 StVG stellen Gerichte auf eine eindeutige Dosierungsanweisung ab (BayObLG, 12.06.2026).
- Gibt es Einschränkungen im Beruf, etwa bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration, und sollte der Betriebsarzt einbezogen werden?
- Plane ich eine Reise? Dann fragen Sie nach der beglaubigten Reisebescheinigung (Schengen: bis zu 30 Tage Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, andere Länder: mehrsprachige Bescheinigung) und rechnen Sie mit Bearbeitungszeit.
Weiterführende Informationen zu Straßenverkehr und Reisen
Mehr dazu auf der Seite Autofahren mit medizinischem Cannabis.
Welche Fragen zu Kosten und Rezept sollten Sie klären?
- Welche Kosten entstehen für Präparat, Beratung und Folgetermine, und wer trägt sie?
- Handelt es sich um eine Kassenverordnung oder eine private Verordnung? Seit 30.07.2026 gibt es nach den ausgewerteten Quellen keinen GKV-Anspruch mehr auf Cannabisblüten.
- Muss vorab ein Antrag gestellt werden, und was ist, wenn er abgelehnt wird? Siehe Ablehnung und Widerspruch.
- Wie lange ist das Rezept gültig, und was geschieht bei Lieferproblemen in der Apotheke?
Wer bei Kostenfragen zuständig ist
Das BfArM weist darauf hin, dass es zu Kostenfragen nicht beraten kann und dafür die Krankenkasse zuständig ist. Eine Kostenübersicht finden Sie unter Kosten und Krankenkasse.
Was sollten Sie nach dem Gespräch festhalten?
- Entscheidung der Ärztin oder des Arztes: Verordnung ja, nein oder später, mit der Begründung
- Präparat, Darreichungsform und Dosierungsanleitung, möglichst schriftlich
- Vereinbarte Kontrolltermine und Beschwerden, bei denen Sie sich früher melden sollen
- Offene Punkte zu Kosten, Anträgen und Fristen und wer sie erledigt
- Hinweise zu Straßenverkehr, Arbeit und Reisen
Wenn keine Verordnung infrage kommt
Wenn eine Verordnung nicht infrage kommt, haben Sie keinen Anspruch darauf: Ärztinnen und Ärzte dürfen sie ablehnen, wenn sie sie nicht für vertretbar halten. Fragen Sie in diesem Fall nach Alternativen und danach, was sich ändern müsste, damit die Frage später neu geprüft werden kann. Weitere Voraussetzungen erläutert die Seite Cannabis auf Rezept: Welche Voraussetzungen gelten?.
Wie führen Sie das Gespräch konstruktiv?
Schildern Sie Ihre Beschwerden so konkret wie möglich und sagen Sie, was Sie von einer Behandlung erwarten und was nicht. Sprechen Sie auch offen über bisherigen oder aktuellen Konsum von Cannabis, Alkohol und Nikotin: Die Pharmazeutische Zeitung (08.12.2025) berichtet, dass bei Medikationsplänen routinemäßig nach Freizeitkonsum gefragt werden sollte, wie es bei Alkohol und Rauchen üblich ist, weil sich daraus Wechselwirkungen und Risiken ergeben können. Ehrliche Angaben sind keine Formalität, sondern Grundlage einer sicheren Entscheidung.
Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen, und bitten Sie darum, wichtige Punkte aufzuschreiben. Eine Begleitperson kann helfen, Informationen zu behalten. Rechnen Sie damit, dass die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung ablehnt: Das ist zulässig und bedeutet nicht, dass Ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden. Fragen Sie in diesem Fall nach anderen Behandlungsmöglichkeiten.
Welche Fragen zu Präparat und Sorte können sinnvoll sein?
Das BfArM beschreibt für Ärztinnen und Ärzte, dass es verschiedene Sorten von Cannabisblüten und -extrakten gibt, die über ihren THC- und CBD-Gehalt definiert werden, und dass Extrakte oral angewendet werden, Blüten dagegen über spezielle Vaporisatoren inhaliert werden können. Je nach Präparat unterscheiden sich damit Anwendung und Handhabung. Fragen Sie deshalb nach den Alternativen, die die Ärztin oder der Arzt in Ihrem Fall überhaupt in Betracht zieht, und lassen Sie sich Begriffe wie THC, CBD und Extrakt erklären.
Weitere Fragen: Was passiert, wenn die Apotheke das verordnete Präparat nicht liefern kann? Darf eine andere Sorte abgegeben werden, und wer entscheidet das? Wie lagere ich das Arzneimittel? Hintergrundwissen bieten die Seiten Cannabisblüten aus der Apotheke und Dronabinol und Nabilon.
Vorlage zum Ausfüllen vor dem Termin
| Thema | Ihre Notizen (zum Ausfüllen) |
|---|---|
| Diagnose(n) und seit wann | (ausfüllen) |
| Hauptbeschwerden und Stärke (0 bis 10) | (ausfüllen) |
| Bisherige Therapien, Dauer, Ergebnis | (ausfüllen) |
| Aktuelle Medikamente inklusive frei verkäuflicher Mittel, CBD und Pflanzenpräparate | (ausfüllen) |
| Vorerkrankungen, Allergien, Alkohol und Nikotin | (ausfüllen) |
| Meine drei wichtigsten Fragen | (ausfüllen) |
| Beruf, Autofahren und Reisepläne | (ausfüllen) |
| Kostenträger (GKV, PKV, Selbstzahler) | (ausfüllen) |
Welche Fragen können Sie in der Apotheke stellen?
- Wann ist das Rezept spätestens einzulösen, und ist das Präparat vorrätig?
- Wurde ein anderes Präparat oder eine andere Sorte abgegeben als verordnet, und warum?
- Wie wende ich das Arzneimittel an, und gibt es dazu eine Einweisung?
- Kann die Apotheke meine Medikation auf Wechselwirkungen prüfen? Die Pharmazeutische Zeitung berichtet von der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“.
- Wie lagere ich das Arzneimittel, und was gilt für Reisen?
Was sollten Sie im Notfall oder bei Beschwerden tun?
Bei Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112. Dazu zählen Atemnot, Brustschmerzen, Bewusstseinsstörungen oder ausgeprägte psychische Krisen. Notieren Sie die Nummern der Praxis und der Apotheke an einer Stelle, an der Sie sie schnell finden. Nehmen Sie diese Checkliste, Ihre Medikamentenliste und die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels mit, wenn Sie in einer Notaufnahme oder bei einer Vertretungspraxis vorstellig werden, damit dort sofort erkennbar ist, was Sie einnehmen. Eine Therapie mit Cannabinoiden gehört zur Anamnese, auch wenn die Beschwerden scheinbar nichts damit zu tun haben.
Häufige Fragen
Nein. Es gibt keinen Anspruch auf ein Rezept. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls und dokumentiert die Entscheidung.
Befunde und Arztbriefe, eine vollständige Medikamentenliste (auch frei verkäufliche Mittel und CBD-Produkte), eine Übersicht bisheriger Therapien, die Versichertenkarte und gegebenenfalls ein Beschwerdetagebuch.
Nein. Die Verschreibung ist eine ärztliche Einzelfallentscheidung. Nach § 3 MedCanG dürfen nur Ärztinnen und Ärzte verschreiben, und sie dürfen eine Verordnung ablehnen, wenn sie diese nicht für vertretbar halten.
Fragen Sie nach zu erwartenden Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit Ihren Medikamenten und Alkohol, nach Gegenanzeigen in Ihrem Fall und danach, was Sie bei Beschwerden tun sollen. Das BfArM verweist hierfür auf das ärztliche Gespräch und die Packungsbeilage.
Ja. Das BfArM rät, die Teilnahme am Straßenverkehr mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt zu besprechen und zu Beginn der Therapie sowie in der Findungsphase der Dosierung auf aktives Fahren zu verzichten.
Wer zahlt Präparat und Folgetermine, ob eine Kassen- oder Privatverordnung vorliegt und was bei einer Ablehnung zu tun ist. Seit dem 30.07.2026 besteht nach den ausgewerteten Quellen kein GKV-Anspruch mehr auf Cannabisblüten.
Quellen und Dokumente
- Medizinisches CannabisBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Hinweise für Patientinnen und Patienten (Medizinisches Cannabis)BfArM · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)Gesetze im Internet (BMJ) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- GKV-Aus für Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika tritt am 30. Juli 2026 in KraftKV Baden-Württemberg · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- § 24a StVG – Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und ArzneimittelGesetze im Internet (BMJ) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- BayObLG, Beschluss vom 12.06.2026 zur Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVGBayerisches Oberstes Landesgericht (Gesetze Bayern) · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis: Vorsicht vor Wechselwirkungen (08.12.2025)Pharmazeutische Zeitung · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend (Sekundärquelle)
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117Kassenärztliche Bundesvereinigung · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend

