Medizinisches Cannabis: Definition, Wirkstoffe, Recht, Kosten und Risiken

Medizinisches Cannabis sind Pflanzen, Pflanzenteile und Zubereitungen der Gattung Cannabis aus staatlich kontrolliertem Anbau, die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf Rezept verschreiben dürfen. Diese Seite gibt den Überblick und führt zu den vertiefenden Seiten.

Redaktion · fachliche Prüfung ausstehendStand 19.10.2026Rechtsstand 19.10.2026
Ärztliches Gespräch am Schreibtisch mit Unterlagen
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist medizinisches Cannabis?
  2. Was bedeutet Zubereitung im Gesetz?
  3. Welche Wirkstoffe und Zubereitungen gibt es?
  4. Bei welchen Erkrankungen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
  5. Was sagt die Studienlage?
  6. Wie ist die Rechtslage?
  7. Wie wird medizinisches Cannabis verordnet?
  8. Wer bezahlt medizinisches Cannabis?
  9. Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?
  10. Wer erhält medizinisches Cannabis?
  11. Wie hat sich die Rechtslage entwickelt?
  12. Welche Missverständnisse sind verbreitet?
  13. Wie ist die Verbreitung einzuordnen?
  14. Worin unterscheiden sich Kassen- und Privatpatienten?
  15. Welche Rolle hat die Apotheke?
  16. Woran erkennen Sie seriöse Informationen und Angebote?
  17. Was gilt im Straßenverkehr?
  18. Welche Fragen sind offen?
  19. Wie läuft die Behandlung ab?
  20. Wo finden Sie verlässliche Stellen?
  21. Weiterführende Seiten
  22. Häufige Fragen
  23. Quellen und Dokumente

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), in Kraft seit 01.04.2024.
  • Verschrieben wird nur durch Ärztinnen und Ärzte, abgegeben nur in Apotheken.
  • Die häufigsten Anwendungsgebiete in der Praxis sind chronische Schmerzen, Spastik und Appetitlosigkeit; die Studienlage ist uneinheitlich.
  • Seit 30.07.2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig.
  • Ein Gesetzentwurf zu Telemedizin und Versand (BT-Drs. 21/3061) ist nicht geltendes Recht.

Was ist medizinisches Cannabis?

Das MedCanG definiert „Cannabis zu medizinischen Zwecken“ als Pflanzen und Pflanzenteile der Gattung Cannabis aus staatlich kontrolliertem medizinischem Anbau, einschließlich Delta-9-THC (auch Dronabinol) und Zubereitungen daraus. Der Begriff umfasst also getrocknete Blüten ebenso wie Extrakte und den Einzelwirkstoff Dronabinol.

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Es unterscheidet sich damit rechtlich vom Konsumcannabis, das das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt. Beide Regelwerke gelten seit dem 01.04.2024 und gehen auf das Cannabisgesetz (CanG) zurück. Den Unterschied erklärt die Seite Das MedCanG einfach erklärt.

Was bedeutet Zubereitung im Gesetz?

§ 2 MedCanG definiert eine Zubereitung als Stoffgemisch oder Lösung mehrerer Stoffe, unabhängig vom Aggregatzustand; natürlich vorkommende Gemische und Lösungen zählen nicht dazu. Davon zu unterscheiden ist „Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken“: Es umfasst unter anderem abgesondertes Harz aus erlaubtem Anbau und bestimmte Tetrahydrocannabinol-Varianten und darf nach § 3 Abs. 3 MedCanG nur im Rahmen klinischer Prüfungen durch einen Arzt verabreicht oder überlassen werden. Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten ist diese Kategorie nicht gedacht.

Welche Wirkstoffe und Zubereitungen gibt es?

Im Mittelpunkt steht Delta-9-THC, auch Dronabinol genannt. In wissenschaftlichen Übersichten werden Präparate nach ihrem Wirkstoffprofil eingeteilt: THC-dominant, ausgewogen mit THC und CBD sowie CBD-dominant. Diese Einteilung nutzt auch das Cochrane-Update von 2026 zu neuropathischen Schmerzen.

Welche Zubereitungen in Deutschland verordnet wurden, zeigt die Begleiterhebung des BfArM. In der Zwischenauswertung (10.010 vollständige Datensätze, Datenstand 11.05.2020) verteilten sich die Verordnungen zulasten der Krankenkassen so:

ZubereitungAnteil in der ZwischenauswertungHinweis
Dronabinol65 %Rezeptur mit Angabe von Wirkstoffgewicht und Darreichungsform
Cannabisblüten18 %seit 30.07.2026 nicht mehr zulasten der GKV
Fertigarzneimittel (Nabiximols, Mundspray)13 %Fertigarzneimittel; Cochrane 2022 untersucht Nabiximols bei MS-Spastik
Cannabisextrakt4 %Anteil damals steigend
Nabilon0,3 %Betäubungsmittelrezept

Die Zahlen stammen von 2020 und bilden die heutige Verordnungspraxis nicht ab. Auch gelten sie nur für gesetzlich Versicherte, weil Privatpatienten und Selbstzahler nicht erfasst wurden. Mehr zu den Wirkstoffen lesen Sie auf Dronabinol und Nabilon und Cannabisblüten aus der Apotheke.

Bei welchen Erkrankungen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?

Eine Positivliste gibt es nicht; die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Die Begleiterhebung des BfArM zeigt, wofür Cannabisarzneimittel tatsächlich verordnet wurden: In der Zwischenauswertung standen chronische Schmerzen mit 73 % im Vordergrund, gefolgt von Spastik mit 10 % sowie Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust mit 6 %. Rund 18 % der Patientinnen und Patienten hatten eine bösartige Tumorerkrankung. Im Abschlussbericht vom 06.07.2022 lag der Anteil chronischer Schmerzen bei über 75 %, Spastik bei 9,6 % und Appetitlosigkeit bei 5,1 %.

Diese Zahlen beschreiben die Verordnungspraxis, nicht die Wirksamkeit. Die Begleiterhebung ist keine klinische Studie und prüft weder Wirksamkeit noch Sicherheit. Einordnung je Erkrankung finden Sie unter Anwendungsgebiete und Geeignete Erkrankungen.

Was sagt die Studienlage?

Die Evidenz ist je nach Indikation sehr unterschiedlich und überwiegend von niedriger Sicherheit:

  • Neuropathische Schmerzen: Das Cochrane-Update von 2026 (21 Studien, über 2.100 Erwachsene) fand keine hochwertige Evidenz für eine bessere Schmerzlinderung als unter Placebo.
  • Spastik bei Multipler Sklerose: Laut Cochrane-Review von 2022 verbessert Nabiximols die Spastik wahrscheinlich, belegt bis etwa 14 Wochen.
  • Übelkeit unter Chemotherapie: Der Cochrane-Review von 2015 beruht auf Studien aus den Jahren 1975 bis 1991 und stuft die Evidenz überwiegend als niedrig ein.

Die vollständige Einordnung mit Unsicherheiten steht auf der Seite Studienlage zu medizinischem Cannabis.

Wie ist die Rechtslage?

Seit dem 01.04.2024 ist medizinisches Cannabis im MedCanG geregelt und wird auf einem regulären Rezept verordnet. Verschreiben dürfen es nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG), abgegeben wird es nur in Apotheken gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Für Nabilon gelten weiterhin die Regeln für Betäubungsmittelrezepte. Die Texte finden Sie im Gesetzbuch, die Einordnung im Bereich Gesetzeslage.

Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3061) will Telemedizin und Versand von Blüten einschränken. Er ist ein Entwurf und kein geltendes Recht; sein Ausgang ist nach unserer Recherche nicht bestätigt. Laut Gleiss Lutz beschloss das Bundeskabinett die Fassung am 08.10.2025. Eine Übersicht über den Stand steht unter Gesetzesänderungen.

Status: Entwurf. Telemedizin- und Versandverbot für Blüten (BT-Drs. 21/3061) sind nicht geltendes Recht. Stand der Recherche 19.10.2026.

Wie wird medizinisches Cannabis verordnet?

Bei Extrakten und Dronabinol muss das Rezept laut KV Westfalen-Lippe Wirkstoffgewicht, Darreichungsform, Menge in Gramm und Gebrauchsanweisung enthalten. Nabilon unterliegt weiterhin dem Betäubungsmittelrecht und braucht ein Betäubungsmittelrezept. Bei Neueinstellungen zulasten der Kasse beginnt die Behandlung mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel über einen sechsmonatigen Therapieversuch; im Off-Label-Einsatz hat das Fertigarzneimittel keinen Vorrang. Details zu Rezeptarten und Gültigkeit stehen unter Verschreibung und Rezept.

Wer bezahlt medizinisches Cannabis?

Gesetzlich Versicherte haben bei einer schwerwiegenden Erkrankung unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB V Anspruch auf bestimmte Cannabisarzneimittel. Seit dem 30.07.2026 gehören Cannabisblüten nicht mehr zum Leistungskatalog der GKV; standardisierte Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon bleiben möglich. Wer Blüten weiter erhält, braucht ein Privatrezept und trägt die Kosten selbst. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt seit dem 17.10.2024 für Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgruppen (Anlage XI der Arzneimittel-Richtlinie).

Preise nennen wir nicht, da wir keinen belastbaren Wert belegen können. Wichtige Einzelfragen beantworten Übernahme durch die GKV, Kostenerstattung und Privatrezept und Kosten.

Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?

Medizinisches Cannabis kann Nebenwirkungen haben. In der BfArM-Zwischenauswertung wurden unter anderem Müdigkeit, Schwindel, Schläfrigkeit, Mundtrockenheit und Übelkeit genannt, seltener Depression (1,3 %), Halluzinationen (0,8 %) und Wahnvorstellungen (0,4 %). Ein Übersichtsartikel von 2018 (Review von Reviews) berichtet, dass 35 bis 70 % der Anwenderinnen und Anwender in Studien ein „High“-Gefühl angaben und Schwindel sowie Sedierung häufig waren; psychotische Symptome traten vor allem bei Menschen ohne Cannabis-Vorerfahrung auf.

Die Cochrane-Reviews nennen als häufigere Nebenwirkungen Schwindel, Müdigkeit und Sedierung. Bei Spastik durch Multiple Sklerose unterschieden sich schwere Nebenwirkungen vermutlich kaum von Placebo. Alles Weitere steht unter Nebenwirkungen und Risiken; zu Auto, Arbeit und Reisen siehe Fahrtüchtigkeit und Alltag und Recht und Besitz.

Wer erhält medizinisches Cannabis?

Die Begleiterhebung des BfArM beschreibt die Behandelten: Über alle Cannabisarzneimittel hinweg waren die Patientinnen und Patienten im Durchschnitt 57 Jahre alt, die Mehrheit waren Frauen. Wer Cannabisblüten erhielt, war im Mittel 45,5 Jahre alt und zu mehr als zwei Dritteln männlich. In der Zwischenauswertung waren Patientinnen und Patienten mit Blüten jünger (Median 46 gegenüber 60 Jahren bei Dronabinol), häufiger männlich (68 gegenüber 42 %) und hatten häufiger Vorerfahrung mit Cannabis.

Die Erhebung erfasst nur gesetzlich Versicherte, die zulasten der Kasse behandelt wurden. Privatversicherte, Selbstzahler, stationär Behandelte und Teilnehmende klinischer Studien fehlen. Außerdem ist die Meldung unvollständig, laut Zwischenauswertung besonders bei Blütenpatienten. Aussagen über alle Anwenderinnen und Anwender lassen sich daraus nicht ableiten.

Wie hat sich die Rechtslage entwickelt?

DatumEreignisQuelle
01.04.2024MedCanG tritt in Kraft (Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 109)Gesetzestext
17.10.2024Beschluss des G-BA zum Entfall des Genehmigungsvorbehalts bei bestimmten Fachgruppen tritt in KraftKV Rheinland-Pfalz
08.10.2025Bundeskabinett beschließt überarbeiteten Entwurf zur Änderung des MedCanGGleiss Lutz
30.07.2026Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähigKV Baden-Württemberg, KV Westfalen-Lippe
Stand 19.10.2026Abschluss des Verfahrens zu BT-Drs. 21/3061 nicht bestätigteigene Recherche

Welche Missverständnisse sind verbreitet?

  • „Mit der Diagnose X bekomme ich ein Rezept“: Es gibt keine Positivliste und keinen Anspruch auf ein Rezept. Die Verordnung muss ärztlich vertretbar sein.
  • „Die Kasse zahlt Cannabis“: Das gilt für Blüten seit 30.07.2026 nicht mehr; bei Extrakten, Dronabinol und Nabilon nur unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB V.
  • „Online-Rezepte sind verboten“ oder „sind erlaubt“: Ein ausdrückliches Verbot enthält die abgerufene Fassung des § 3 MedCanG nicht, ein Entwurf will persönlichen Kontakt vorschreiben. Ein Entwurf ist aber kein Gesetz.
  • „Die Verordnungshäufigkeit zeigt die Wirkung“: Die Begleiterhebung beschreibt die Versorgung und belegt weder Wirksamkeit noch Sicherheit.
  • „Ein Rezept ist ein Freifahrtschein im Straßenverkehr“: Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines ärztlich verordneten Arzneimittels kann § 24a StVG eine Ausnahme vorsehen, Fahrunsicherheit bleibt aber strafbar.

Wie ist die Verbreitung einzuordnen?

Laut dem Zwischenbericht des Projekts EKOCAN vom 29.09.2025 lag der Anteil des medizinischen Cannabis an der gesamten Cannabisnachfrage 2024 bei etwa 12 bis 14 %. Wie viel davon tatsächlich zu Genusszwecken konsumiert wurde, lässt sich nach dem Bericht nicht verlässlich beziffern (Wiedergabe durch Gleiss Lutz). Wir nennen die Zahl als Größenordnung, nicht als gesicherte Versorgungsstatistik.

Worin unterscheiden sich Kassen- und Privatpatienten?

Privat Versicherte sollten die Erstattung bei ihrem Versicherer klären; Hinweise stehen unter Private Krankenversicherung.

FrageZulasten der GKVPrivatrezept
Blütenseit 30.07.2026 nicht mehr verordnungsfähigmöglich nach ärztlicher Prüfung, Kosten trägt die Patientin oder der Patient
Extrakte, Dronabinol, Nabilonunter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB Vmöglich nach ärztlicher Prüfung, Kosten trägt die Patientin oder der Patient
Genehmigung der Kasseje nach Fachgruppe nötig, freiwillig immer möglichnicht vorgesehen
Gültigkeit des Rezepts (in der Regel)28 Tage3 Monate

Welche Rolle hat die Apotheke?

Medizinisches Cannabis wird ausschließlich in Apotheken abgegeben, gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Die Apotheke bereitet Extrakte und Dronabinol nach den Angaben im Rezept zu, informiert über Anwendung, Lagerung und Wechselwirkungen und weist auf die Einlösefrist hin. Wie die Einlösung abläuft, steht unter Einlösung in der Apotheke.

Woran erkennen Sie seriöse Informationen und Angebote?

  • Es wird kein Rezept versprochen: Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Es gibt keine Heilversprechen: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt das Werbeverbot, das die Bundesregierung laut Gleiss Lutz als bereits bestehend bezeichnet.
  • Rechtsstand und Quellen werden mit Datum genannt, Entwürfe sind als Entwurf gekennzeichnet.
  • Risiken und Nebenwirkungen werden genannt, nicht nur Vorteile.

Was gilt im Straßenverkehr?

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines ärztlich verordneten Arzneimittels kann § 24a StVG eine Ausnahme vom Verbot vorsehen, unter Drogeneinfluss zu fahren. Fahrunsicherheit bleibt trotzdem strafbar, unabhängig von einer Verordnung. Ob und wann Sie fahren dürfen, hängt von Präparat, Dosis und Ihrer Verfassung ab und gehört in das ärztliche Gespräch. Weiterführend: Fahrtüchtigkeit und Alltag.

Welche Fragen sind offen?

  • Verfahrensstand des Entwurfs BT-Drs. 21/3061: Abschluss nicht bestätigt, Prüfung gegen Bundestag-DIP steht aus.
  • Leitlinienempfehlungen nach Indikation: für diese Seite nicht ausgewertet, deshalb keine Empfehlungsgrade.
  • Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust: keine Übersichtsarbeit ausgewertet, keine Aussage zur Wirksamkeit.
  • Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung: Produktanteile weichen in Sekundärquellen voneinander ab; wir nennen deshalb die Zahlen der Zwischenauswertung.

Wie läuft die Behandlung ab?

Die Behandlung folgt einem ärztlich begleiteten Ablauf: Indikationsstellung, Einstellung, Verlaufskontrolle. Den Ablauf beschreibt die Seite Cannabis-Therapie, den Weg zum Rezept das Kapitel Cannabis auf Rezept. Zur Vorbereitung des Gesprächs hilft die Checkliste für das Arztgespräch.

Wo finden Sie verlässliche Stellen?

Amtliche Informationen bieten das Bundesministerium für Gesundheit und das BfArM, die wir im Quellenregister mit Stand und Prüfhinweis aufführen. Bei akuten Beschwerden erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112. Unsere redaktionellen Standards, darunter der Verzicht auf Rezeptvermittlung und Heilversprechen, stehen unter Über uns.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Quellen und Dokumente