Beantworten Sie drei Fragen und erhalten Sie eine Einordnung, ob die Kosten für medizinisches Cannabis nach den Quellen dieses Portals voraussichtlich übernommen werden. Das Ergebnis ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Wichtig: Über eine Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Krankenkasse oder Ihr Versicherer. Bei einer Ablehnung lesen Sie Ablehnung und Widerspruch.
Quellen
- § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, VerordnungsermächtigungGesetze im Internet (BMJ) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- GKV-Aus für Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika tritt am 30. Juli 2026 in KraftKV Baden-Württemberg · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend