Inhaltsverzeichnis
- Was sind Kontraindikationen bei Cannabis-Arzneimitteln?
- Was gilt bei Schwangerschaft, Stillzeit und Kinderwunsch?
- Welche Risiken zeigen die Daten für die Psyche?
- Welche Rolle spielen Abhängigkeit und Missbrauchsrisiko?
- Welche Wechselwirkungen können eine Verordnung einschränken?
- Welche Grenzen setzen Fahrtüchtigkeit, Beruf und Alltag?
- Was tun bei Nebenwirkungen?
- Welche Grenzen setzt die Kostenübernahme?
- Welche Grenzen hat die Datenlage?
- Welche Grenzen hat diese Information?
- Häufige Fragen
- Quellen und Dokumente
Das Wichtigste in Kürze
- Gegenanzeigen stehen in der Fachinformation des jeweiligen Präparats; für Blüten und Extrakte gibt es keine eigene Liste.
- Typische Prüfpunkte: Psychose oder schwere psychiatrische Erkrankung, Schwangerschaft und Stillzeit, Herz-Kreislauf-Erkrankung, Suchtvorgeschichte, Wechselwirkungen.
- Bei Kindern und Jugendlichen kommt laut KV Bayerns Cannabis wegen der kognitiven Entwicklung nicht in Betracht.
- Cannabisblüten sind seit 30.07.2026 keine Kassenleistung mehr; ob eine Verordnung vertretbar ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Was sind Kontraindikationen bei Cannabis-Arzneimitteln?
Gegenanzeigen (Kontraindikationen) sind Umstände, bei denen ein Arzneimittel nicht angewendet werden soll. Sie stehen in der Fachinformation jedes zugelassenen Arzneimittels. Für Cannabisblüten und Extrakte, die als Rezeptur oder als unverarbeitetes Arzneimittel verordnet werden, gibt es keine eigene zugelassene Fachinformation. Ärztinnen und Ärzte orientieren sich deshalb an den Fachinformationen der zugelassenen Präparate wie des THC/CBD-Sprays (Stand April 2026) und von Nabilon (Stand der Information September 2021; die aktuelle Fassung beim Hersteller prüfen) sowie an der Studienlage.
Die KV Bayerns (Verordnungsinformation vom 04.09.2026) schreibt: Besteht für ein Arzneimittel eine Gegenanzeige, muss ausgeschlossen sein, dass diese nicht auch für Cannabis besteht. So bestünden für Cannabis kardiovaskuläre Bedenken. Könnten klassische Trizyklika bei hochbetagten Patientinnen und Patienten wegen kardiovaskulärer Wirkungen nicht hoch dosiert werden, könne das auch den Einsatz eines Cannabisarzneimittels ausschließen. Die folgende Tabelle fasst zusammen, was die beiden Fachinformationen als Gegenanzeige oder Warnhinweis nennen; sie ist ein Anhaltspunkt für die ärztliche Prüfung und keine Aussage über Ihren Fall.
| Thema | THC/CBD-Spray (Fachinfo Stand April 2026) | Nabilon (Fachinfo Stand September 2021) |
|---|---|---|
| Gegenanzeige | Überempfindlichkeit; bekannte oder vermutete Vorgeschichte oder Familiengeschichte von Schizophrenie oder anderer psychotischer Erkrankung; schwere Persönlichkeitsstörung oder andere erhebliche psychiatrische Störung; Stillzeit | Überempfindlichkeit gegen Cannabinoide |
| Psychische Erkrankungen | siehe Gegenanzeige; psychiatrische Symptome (Angst, paranoide Vorstellungen, Halluzinationen) unter Therapie berichtet, dann Anwendung sofort beenden | Patienten mit psychischen Erkrankungen einschließlich manisch-depressiver Erkrankungen und Depressionen sollen es nicht anwenden |
| Herz-Kreislauf | Anwendung bei schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung nicht empfohlen; Ohnmachtsanfälle beobachtet | Vorsicht bei älteren Patienten und bei Hypertonie und Herzerkrankungen (Pulsanstieg, Blutdruckabfall) |
| Leber und Niere | mittelschwere oder schwere Leberfunktionsstörung nicht empfohlen; bei Niereninsuffizienz ggf. niedrigere Dosen | schwere Leberfunktionsstörung nicht empfohlen; bei Nierenfunktionsstörung Vorsicht |
| Sucht | Vorgeschichte von Suchtmittelmissbrauch kann zu Missbrauch neigen lassen | Vorsicht bei Missbrauch von Suchtmitteln oder Alkohol in der Vorgeschichte |
| Alter | nicht empfohlen unter 18 Jahren; ältere Menschen anfälliger für Nebenwirkungen im Zentralnervensystem | nicht empfohlen unter 18 Jahren |
| Epilepsie | Vorsicht bei Epilepsie oder wiederkehrenden Anfällen | in der verwendeten Fassung nicht gesondert genannt |
Was gilt bei Schwangerschaft, Stillzeit und Kinderwunsch?
Das THC/CBD-Spray soll laut Fachinformation nicht während der Schwangerschaft angewendet werden, außer die Vorteile der Behandlung überwiegen die möglichen Gefahren für den Fötus. Die Stillzeit ist kontraindiziert, weil Sativex und seine Metabolite in die Milch übergehen und ein Risiko für das gestillte Kind nicht ausgeschlossen werden kann. Männer und Frauen im gebärfähigen Alter sollen während der Therapie und drei Monate danach zuverlässig verhüten; hormonelle Verhütungsmittel können weniger wirksam sein, weshalb alternative Barrieremethoden empfohlen werden.
Die Fachinformation von Nabilon beschreibt keine ausreichend kontrollierten Studien an Schwangeren und empfiehlt die Anwendung in der Schwangerschaft nur bei zwingender klinischer Notwendigkeit; ist eine Anwendung in der Stillzeit erforderlich, soll vor Behandlungsbeginn abgestillt werden. Beide Texte sind Herstellerangaben zu einem bestimmten Präparat. Wenn Sie schwanger sind, ein Kind planen oder stillen, gehört das ausdrücklich ins Arztgespräch, siehe Das ärztliche Gespräch.
Welche Risiken zeigen die Daten für die Psyche?
Im Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung (06.07.2022, 16.809 Fälle) wurden Depression (1,2 %), Halluzinationen (0,7 %), Sinnestäuschungen (0,6 %), Wahnvorstellungen (0,4 %), Dissoziation (0,2 %) und Suizidgedanken (0,1 %) als Nebenwirkungen gemeldet. Das BfArM zählt Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Halluzinationen, Dissoziation und Suizidgedanken zu den besonders bedrohlichen, gelegentlich auftretenden Nebenwirkungen. Ein Übersichtsartikel von 2018 beschreibt, dass psychotische Symptome vor allem bei Menschen ohne Cannabis-Vorerfahrung auftraten und eine Untererfassung wahrscheinlich ist. Die TK nennt als seltene Folge langfristigen Konsums, dass eine schizophrene Psychose auftreten oder früher ausbrechen kann, und verweist auf Daten, nach denen Cannabiskonsum das Schizophrenie-Risiko bei Erwachsenen verdoppeln kann; bei therapeutischer Anwendung wurden Psychosen und Abhängigkeit laut TK nur selten beobachtet.
Die Fachinformation des THC/CBD-Sprays sieht bei Anzeichen von Orientierungsstörung, Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder psychotischen Reaktionen vor, die Anwendung sofort zu beenden und die Patientin oder den Patienten zu überwachen, bis die Symptome vollständig abgeklungen sind. Mehr zu den Nebenwirkungen: Nebenwirkungen und Risiken.
Welche Rolle spielen Abhängigkeit und Missbrauchsrisiko?
Das BfArM sieht vor allem bei Cannabisblüten ein Risiko. Es verweist auf das vergleichsweise geringe Durchschnittsalter (45,5 Jahre), den hohen Männeranteil (mehr als zwei Drittel) und die auf THC bezogen hohe Dosis (mittlere Tagesdosis 249 mg Blüte), bei gleichzeitig fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Wirksamkeit und Sicherheit bei solchen Dosierungen. Das werfe die Frage nach der Abgrenzung zwischen tatsächlich therapeutischen Effekten und erlebter Steigerung des Wohlbefindens bei hoher Abhängigkeitsgefahr auf; Ärztinnen und Ärzte sollten das stets im Blick behalten. Die Autoren der Erhebung folgern, dass Missbrauch und Abhängigkeit bei der Therapieplanung mit Blüten beachtet werden sollten.
Zum Entzug schreibt die Fachinformation des Sprays, das abrupte Ende einer Langzeitbehandlung habe nicht zu einem einheitlichen Muster entzugsartiger Erscheinungen geführt; wahrscheinlich seien vorübergehende Schlaf-, Gefühls- oder Appetitstörungen. Die TK beschreibt für langen Konsum sehr hoher Mengen eine mögliche psychische Abhängigkeit mit Entzugssymptomen wie Schlaflosigkeit, Unruhe und Reizbarkeit. Wer in der Vorgeschichte Suchterkrankungen hatte, sollte das offen ansprechen.
Welche Wechselwirkungen können eine Verordnung einschränken?
Die Pharmazeutische Zeitung (08.12.2025) beschreibt THC als überwiegend durch CYP2C9 und CYP3A4 abgebaut. Starke CYP3A4-Induktoren wie Carbamazepin, Dexamethason und Johanniskraut können die Spiegel bis zur Unwirksamkeit senken; starke Hemmer wie Clarithromycin, Ketoconazol und Proteasehemmer können sie um bis zu 250 % erhöhen, was zu starkem Erbrechen führen könne. Additive Sedierung bestehe mit Alkohol, Benzodiazepinen, Opioiden sowie Schlaf- und Beruhigungsmitteln. In der Fachinformation des Sprays erhöhte Ketoconazol die THC-Exposition (AUC) auf das 1,8-Fache, sein Hauptmetabolit stieg auf das 3,6-Fache; bei Beginn oder Ende einer Begleitbehandlung mit CYP3A4-Hemmern kann eine erneute Dosistitration nötig sein. Die Fachinformation von Nabilon nennt additive zentral dämpfende Effekte mit Diazepam, Secobarbital, Alkohol und Codein sowie Wechselwirkungen unter anderem mit trizyklischen Antidepressiva und Opioiden.
Für Sie heißt das: Die vollständige Medikamentenliste ist keine Formalie. Auch freiverkäufliche Mittel gehören dazu, und die Apotheke prüft die Kombination noch einmal, siehe Einlösung in der Apotheke.
Welche Grenzen setzen Fahrtüchtigkeit, Beruf und Alltag?
Beide Fachinformationen warnen vor Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit: Das Spray kann Schwindel und Schläfrigkeit verursachen, wodurch Urteilsvermögen und qualifizierte Aufgaben beeinträchtigt sein können, und es kam in einigen Fällen zu Bewusstlosigkeit; Patienten sollen bei erheblicher Wirkung nicht fahren oder Maschinen bedienen. Nabilon kann zu Beeinträchtigungen der mentalen und physischen Fähigkeiten führen, die Wirkung nach oraler Gabe kann unterschiedlich und unvorhersehbar lange andauern, und psychische Nebenwirkungen können nach Behandlungsende 48 bis 72 Stunden bestehen. Nabilon kann zudem bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen. Beim Spray besteht außerdem ein Sturzrisiko, wenn die Spastik nachlässt und die Muskelstärke für Haltung und Gang nicht ausreicht. Zum Straßenverkehr lesen Sie Fahrtüchtigkeit und Alltag.
Was tun bei Nebenwirkungen?
Bei Nebenwirkungen entscheidet die behandelnde Praxis, ob die Dosis beibehalten, reduziert oder die Behandlung zumindest zeitweise unterbrochen wird; so beschreibt es die Fachinformation des THC/CBD-Sprays für die Titrationsphase, in der Schwindel am häufigsten ist und nach einigen Tagen meist abklingt. Treten psychiatrische Symptome wie Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder Suizidgedanken auf, soll das Spray sofort abgesetzt und die Patientin oder der Patient überwacht werden. Die Fachinformation von Nabilon weist darauf hin, dass psychische Nebenwirkungen noch 48 bis 72 Stunden nach Beendigung der Therapie bestehen können, und bittet um Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen an das BfArM. Setzen Sie Cannabisarzneimittel nicht eigenmächtig ab oder um, sondern sprechen Sie umgehend mit der Praxis; bei akuten Beschwerden hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Welche Grenzen setzt die Kostenübernahme?
Für die GKV braucht es laut KV Westfalen-Lippe eine schwerwiegende Erkrankung, keine verfügbare Standardtherapie und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf spürbare positive Einwirkung. Seit dem 30.07.2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig (KV Baden-Württemberg, KV Bayerns); bisher erteilte Genehmigungen für Blüten verlieren laut KV Bayerns ihre Gültigkeit. Bei Neueinstellungen ist mit einem sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel zu beginnen. Die erste Verordnung bedarf nach § 31 Abs. 6 SGB V der Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf; bestimmte Fachgruppen sind seit dem 17.10.2024 davon befreit. Bei Ablehnung siehe Ablehnung und Widerspruch.
Welche Grenzen hat die Datenlage?
Für neuropathische Schmerzen fand das Cochrane-Update von 2026 keine hochwertige Evidenz für eine bessere Wirkung als Placebo; bei Spastik durch Multiple Sklerose gilt die Wirkung von Nabiximols auf kurze Sicht als wahrscheinlich (Cochrane 2022). Studien laufen meist Wochen bis wenige Monate, Therapien aber oft länger. Die Begleiterhebung kann Placebo-, Sucht- und Wirkstoffeffekte nicht trennen und erfasste nur Kassenpatienten mit genehmigtem Antrag; das BfArM spricht selbst von einer großen Meldelücke. Mehr dazu: Studienlage zu medizinischem Cannabis.
Welche Grenzen hat diese Information?
Diese Seite ersetzt weder die Fachinformation noch die ärztliche Aufklärung. Die genannten Fachinformationen betreffen einzelne Präparate und unterschiedliche Stände; aktuelle Fassungen stehen beim Hersteller und bei der Zulassungsbehörde. Lesen Sie die Packungsbeilage und sprechen Sie Bedenken offen an, am besten anhand der Checkliste für das Arztgespräch.
Häufige Fragen
Nein. Es gibt keinen Anspruch auf ein Rezept. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls und dokumentiert die Entscheidung.
Häufig genannt werden Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Konzentrationsstörungen. Welche Risiken für Sie gelten, klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anhand Ihrer Situation und der Fachinformation.
Überempfindlichkeit, eine bekannte oder vermutete Vorgeschichte oder Familiengeschichte von Schizophrenie oder einer anderen psychotischen Erkrankung, schwere Persönlichkeitsstörung oder andere erhebliche psychiatrische Störung sowie Stillzeit (Stand April 2026). Bei schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung wird die Anwendung nicht empfohlen.
Die Fachinformationen raten ab: Das THC/CBD-Spray soll in der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn die Vorteile die möglichen Gefahren überwiegen; Nabilon nur bei zwingender klinischer Notwendigkeit. In der Stillzeit ist das Spray kontraindiziert. Besprechen Sie Schwangerschaft und Kinderwunsch ausdrücklich mit der Ärztin oder dem Arzt.
Ja. Der BfArM-Abschlussbericht berichtet unter anderem Depression (1,2 %), Halluzinationen (0,7 %) und Wahnvorstellungen (0,4 %). Sprechen Sie psychische Vorerkrankungen und Psychosen in der Familie offen an.
Wenn die Ärztin oder der Arzt die Verordnung nicht für vertretbar hält, etwa wegen Gegenanzeigen, Risiken, Wechselwirkungen oder einer fehlenden Indikation. Eine feste Liste gibt es nicht; bei Kindern und Jugendlichen kommt laut KV Bayerns Cannabis wegen der kognitiven Entwicklung nicht in Betracht.
Seit dem 30.07.2026 sind Cannabisblüten nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig (KV Baden-Württemberg, KV Bayerns). Für Extrakte, Dronabinol und Nabilon gelten weiter die Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB V.
Quellen und Dokumente
- Medizinisches CannabisBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Abs. 6 SGB V (06.07.2022)BfArM · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Fachinformation Sativex 27 mg/25 mg Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026)fachinfo.de (Fachinformationsverzeichnis) · Herstellerangabe zu einem Präparat, recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Fachinformation Nabilon-Kapseln 1 mg (Stand der Information September 2021)Kassenärztliche Vereinigung Berlin (Abdruck der Fachinformation) · ältere Fassung, aktuelle Fachinformation beim Hersteller prüfen; recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis-Verordnung (Wirtschaftlichkeit/Verordnung)Kassenärztliche Vereinigung Bayerns · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis-VerordnungKV Westfalen-Lippe · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- GKV-Aus für Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika tritt am 30. Juli 2026 in KraftKV Baden-Württemberg · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Systematic review of systematic reviews for medical cannabinoids: Pain, nausea and vomiting, spasticity, and harmsCanadian Family Physician (PMC) · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis: Nebenwirkungen akut und langfristig (Stand 10.01.2024)Techniker Krankenkasse · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend (Sekundärquelle)
- Cannabis: Vorsicht vor Wechselwirkungen (08.12.2025)Pharmazeutische Zeitung · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend (Sekundärquelle)
- § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, VerordnungsermächtigungGesetze im Internet (BMJ) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117Kassenärztliche Bundesvereinigung · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis for nerve pain: Cochrane-Update 2026 (Ateş et al., CD012182.pub3)ScienceDaily (Meldung zum Cochrane-Review) · Sekundärquelle; Cochrane-Volltext nicht abrufbar (HTTP 403), recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Cannabis and cannabinoids for people with multiple sclerosis (CD013444)Cochrane · recherchiert 19.10.2026, Primärprüfung ausstehend
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)Gesetze im Internet (BMJ) · recherchiert 18.10.2026, Primärprüfung ausstehend



