Cannabissorten aus der Apotheke: THC, CBD und Sortenbezeichnungen verstehen

Cannabissorten aus der Apotheke werden meist mit zwei Zahlen bezeichnet, die den THC- und den CBD-Gehalt in Prozent angeben, zum Beispiel 22/1. Welche Sorte infrage kommt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, wir geben keine Sortenempfehlung.

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Inhaltsverzeichnis
  1. Wie werden Cannabissorten in der Apotheke bezeichnet?
  2. Was bedeuten THC und CBD?
  3. Was ist ein Chemovar?
  4. Was muss auf dem Rezept stehen?
  5. Darf die Apotheke eine andere Sorte abgeben?
  6. Welche Prüfwerte gelten für Cannabisblüten?
  7. Wie beurteilt die Apotheke die mikrobielle Qualität?
  8. Welche Rolle spielen Extrakte?
  9. Was steht im Analysenzertifikat?
  10. Welche Darreichungsformen gibt es neben Blüten?
  11. Wie erkennen Sie Qualität?
  12. Sind Sortenwechsel ein Genehmigungsthema?
  13. Warum empfehlen wir keine Sorte?
  14. Häufige Fragen
  15. Quellen und Dokumente
Pflanzen und Kräuter auf einer Fensterbank

Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Zahl einer Sortenbezeichnung nennt den THC-Gehalt, die zweite den CBD-Gehalt, jeweils in Prozent (Fachpresse).
  • Auf dem Rezept reicht die Angabe „Cannabisblüten“ allein nicht aus. Sorte und THC-Gehalt sind anzugeben, regional teils alternativ.
  • Chemovar oder Chemotyp bezeichnet eine Pflanzenvariante nach ihrer chemischen Zusammensetzung. Die Einteilung in Indica und Sativa gilt in der Forschung als wenig verlässlich.
  • Seit 30.07.2026 sind Blüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Für Extrakte gibt es eine eigene Spezifikation von 1 bis 25 % THC.

Wie werden Cannabissorten in der Apotheke bezeichnet?

Cannabisblüten werden in Deutschland unter Sortenbezeichnungen der Hersteller geführt. Nach Apotheke Adhoc und der Pharmazeutischen Zeitung gibt die erste Zahl den THC-Gehalt und die zweite den CBD-Gehalt in Prozent an. Eine Bezeichnung wie „22/1“ steht demnach für eine Blüte mit etwa 22 % THC und etwa 1 % CBD. Die Zahlen sind Bezeichnungen der Sorten, die tatsächlichen Werte einer einzelnen Charge werden im Analysenzertifikat geprüft.

Zusätzlich tragen Sorten Namen. Diese Namen sind Handelsbezeichnungen, keine amtlich definierten Begriffe. Wir nennen hier bewusst keine konkreten Produkte oder Hersteller.

Was bedeuten THC und CBD?

THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) sind die beiden am häufigsten genannten Cannabinoide der Pflanze. THC ist das Cannabinoid mit berauschender Wirkung. Zu Wirkungen und Risiken lesen Sie den Beitrag Nebenwirkungen und Risiken. In der Arzneibuch-Monographie für Cannabisblüten wird laut Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (Stand 01.10.2024) der Gehalt an THC und CBD geprüft. Je nach Typ der Blüte werden außerdem THC-Säure und CBD-Säure bestimmt. Die Monographie nennt als weitere Prüfpunkte unter anderem höchstens 1,0 % Cannabinol.

Was ist ein Chemovar?

Ein Chemovar (auch Chemotyp) ist eine Pflanzenvariante, die nach ihrer chemischen Zusammensetzung eingeordnet wird, zum Beispiel nach dem Verhältnis von THC und CBD. In der Fachliteratur wird die frühere Einteilung in „Indica“ und „Sativa“ als botanisch fragwürdig beschrieben. Eine Analyse von mehr als 800 kommerziellen Sorten aus dem Freizeitmarkt (Journal of Cannabis Research, 2020) hält fest, dass diese Kategorien im Handel dennoch häufig verwendet werden. Die Studie stützt sich auf Selbstberichte von Nutzerinnen und Nutzern und ist keine Untersuchung medizinischer Wirkung.

Die Studie fand zudem, dass Terpenprofile selbst innerhalb einzelner Sortennamen stark variieren. Für die Praxis heißt das: Ein Sortenname allein sagt wenig über die Zusammensetzung aus. Aussagekräftiger sind die Prüfwerte der jeweiligen Charge im Analysenzertifikat.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Die Pharmazeutische Zeitung und Apotheke Adhoc schreiben, dass die bloße Angabe „Cannabisblüten“ oder „Cannabis flos“ nicht ausreicht, weil sich Blüten im Cannabinoidgehalt stark unterscheiden. Eine Branchenmitteilung von 2025 (eine Anzeige eines Herstellers, daher nur als Praxishinweis) nennt außerdem: Für jede Sorte ist ein eigenes Rezept nötig, anzugeben sind Menge, Sorte und THC-Gehalt. In Bayern und teilweise Baden-Württemberg genüge dort Sorte oder THC-Gehalt, in den übrigen Bundesländern würden beide Angaben verlangt.

Die Auswahl einer Sorte trifft die Ärztin oder der Arzt. Mehr zur Verordnung und Abgabe lesen Sie im Beitrag Cannabisblüten aus der Apotheke.

Darf die Apotheke eine andere Sorte abgeben?

Nur nach den Regeln der Verordnung. Bei Kassenrezepten muss laut Branchenmitteilung die Praxis den Austausch kenntlich machen. Bei Privatrezepten könne die Apotheke mit einer ärztlichen Erklärung bei Nichtverfügbarkeit Sorten innerhalb von ±10 % des THC-Gehalts ersetzen, sonst sei Rücksprache nötig. Ob das in Ihrem Bundesland und bei Ihrer Praxis gilt, erfahren Sie in der Apotheke.

Welche Prüfwerte gelten für Cannabisblüten?

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker fasst die Anforderungen der europäischen Arzneibuch-Monographie „Cannabis Flower“ in einer Praxishilfe (Stand 01.10.2024) zusammen. Eine deutsche Übersetzung lag laut diesem Papier damals noch nicht vor, in Deutschland galt bis dahin die Monographie „Cannabisblüten“ im Deutschen Arzneibuch.

Prüfpunkte im Überblick

PrüfpunktAnforderung
Identitätmakroskopische und mikroskopische Prüfung, Dünnschichtchromatographie
Cannabinol (CBN)höchstens 1,0 %
Fremde Bestandteilehöchstens 2 %
Trocknungsverlusthöchstens 12,0 %
Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilberhöchstens 0,2, 0,3, 0,5 und 0,1 ppm
Aflatoxin B1 / gesamthöchstens 2 µg/kg / 4 µg/kg Droge
GehaltBestimmung von THC und CBD per Flüssigchromatographie

Wie beurteilt die Apotheke die mikrobielle Qualität?

Weil die europäische Monographie laut Zentrallaboratorium keine ausdrücklichen Grenzwerte für die Keimzahl enthält, gibt es keine klaren Vorgaben, in welche Kategorie des Arzneibuchs Cannabisblüten eingeordnet werden. Hersteller handhaben das nicht einheitlich: Einige prüfen nach Kategorie C, andere nach den Anforderungen für Inhalativa. Das Papier empfiehlt Apotheken, Blüten zu beziehen, die mindestens die Kategorie B erfüllen. Numerische Prüfergebnisse im Zertifikat seien der bloßen Angabe „entspricht“ vorzuziehen, und Ergebnisse nahe an den Grenzwerten seien bei kurzer Haltbarkeit kritisch.

Hintergrund ist, dass Blüten nach Anbruch in der Apotheke und beim Patienten sekundär verkeimen können und Pilzsporen bei der Inhalation ein Risiko für Menschen mit geschwächtem Immunsystem sein können. Die Apotheke bewertet daher Prüfergebnis und Haltbarkeit gemeinsam.

Welche Rolle spielen Extrakte?

Neben Blüten gibt es Cannabisextrakte. Für den „eingestellten Cannabisextrakt“ nennt die Arzneibuch-Monographie nach Apotheke Adhoc (20.08.2026) einen THC-Gehalt von 1 bis 25 %. Hochdosierte inhalierbare Extrakte entsprächen dieser Monographie laut Artikel nicht, die Krankenkassen lehnten dafür die Erstattung ab. Eine Klarstellung des GKV-Spitzenverbands stehe noch aus.

Nach der KV Bayerns besteht der GKV-Anspruch für Extrakte in standardisierter Qualität mit mindestens 0,2 % THC. Reines CBD wird davon nicht erfasst. Seit 30.07.2026 gilt dagegen für Blüten kein GKV-Anspruch mehr, Details unter Übernahme durch die GKV.

Was steht im Analysenzertifikat?

Das Analysenzertifikat des Herstellers fasst die Prüfergebnisse einer Charge zusammen. Nach der Praxishilfe des Zentrallaboratoriums gehören dazu neben dem Gehalt an THC und CBD die Reinheitsprüfungen, die mikrobielle Reinheit, Pestizidrückstände und häufig auch Aflatoxine zum Ausschluss eines Schimmelbefalls. Die Apotheke bewertet das Zertifikat im Zusammenhang mit der angegebenen Haltbarkeit. Für Sie als Patientin oder Patient ist vor allem wichtig, dass die Apotheke diese Prüfung übernimmt und dafür verantwortlich ist. Eigene Laboranalysen sind nicht vorgesehen.

Welche Darreichungsformen gibt es neben Blüten?

Die KV Bayerns (04.09.2026) nennt als Darreichungsformen Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol-Kapseln, ölige und ethanolische Dronabinol-Lösung als Rezeptur sowie Spray und Kapseln als Fertigarzneimittel, mit den Anwendungswegen Inhalation und orale Einnahme. Sie weist darauf hin, dass die Bioverfügbarkeit von THC bei oraler Anwendung geringer und der Anstieg im Blut weniger steil ist, die Wirkung aber meist länger anhält.

Mehr zu den Wirkstoffen und zum Unterschied zwischen Rezeptur und Fertigarzneimittel lesen Sie im Beitrag Dronabinol und Nabilon. Extrakte werden nach älteren Fachquellen kühl und lichtgeschützt gelagert (laut Apotheke Adhoc 2019 bei 2 bis 8 °C für Extrakt und Zubereitungen), für Blüten gelten die Hinweise der Apotheke.

Wie erkennen Sie Qualität?

Nach dem Zentrallaboratorium prüft die Apotheke Identität, Reinheit und Gehalt der Blüten und beurteilt das Analysenzertifikat des Herstellers einschließlich mikrobieller Reinheit und Pestizidrückständen. Das Papier empfiehlt, auf Blüten mit geringer Keimzahl und einen Hersteller mit GMP-Zertifikat zu achten. Als Patientin oder Patient können Sie die Apotheke zu Charge, Haltbarkeit und Lagerung fragen. Bewahren Sie Blüten so auf, wie es die Apotheke vorgibt.

Sind Sortenwechsel ein Genehmigungsthema?

Bei Kostenübernahme durch die GKV gilt nach der KV Bayerns: Wer die Dosierung ändert oder zwischen Extrakten in standardisierter Qualität wechselt, braucht keine erneute Genehmigung. Bei einem Wechsel des Cannabisarzneimittels, etwa von Dronabinol zu Extrakten oder umgekehrt, ist eine erneute Genehmigung erforderlich. Für Blüten gibt es seit 30.07.2026 keinen GKV-Anspruch mehr, sodass dort die Frage nach einer Genehmigung für Sorten bei GKV-Versicherten entfällt. Bei Privatrezept entscheiden Praxis und Patient, die Kosten trägt die Patientin oder der Patient selbst.

Warum empfehlen wir keine Sorte?

Die Wahl einer Cannabissorte ist eine ärztliche Behandlungsentscheidung. Sie hängt von Erkrankung, Vorerkrankungen, Medikation und Verträglichkeit ab. Wirksamkeitsaussagen zu einzelnen Sorten haben wir nicht belegt gefunden, und die Studienlage zu Cannabisarzneimitteln insgesamt ist Thema im Beitrag Studienlage und Erfahrungen. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung, sie vermittelt weder Rezepte noch Produkte.

Häufige Fragen

Quellen und Dokumente